Weiterhin gehört zum Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Rosendahl die Aus-arbeitung von Eheverträgen oder im Falle des Scheiterns der Ehe eine Scheidungs-folgenvereinbarung mit der Regelung der Unterhaltsansprüche, Vermögensauseinander-setzung und Regelung der elterlichen Sorge und er Umgangskontakte mit den gemein-samen Kindern.
Auch Ihre anwaltliche Vertretung im Verfahren bei Familiengerichtlichen (Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, Sorge- u. Umgangsrecht) gewährleistet Herr Rechtsanwalt Rosendahl.