Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Rosendahl ist das Arbeitsrecht in all seinen Facetten. Herr Rechtsanwalt Rosendahl berät sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer sowie Betriebs- u. Personalräte.
In erster Linie hilft Herr Rechtsanwalt Rosendahl in dem weitaus am häufigsten auftretenden Problemfällen der betriebsbedingten oder auch fristlosen Kündigung. Herr Rechtsanwalt Rosendahl berät Arbeitnehmer im Hinblick auf eine Kündigungsschutzklage nach dem Kündigungsschutzgesetz unter den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Abfindung sowie auf weitergehende Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Oftmals handelt es sich auch um Probleme mit Fällen wie Abmahnung, Abwicklungsvertrag (Verhinderung der Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit), Arbeitnehmerschutz, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Dienstvertrag, Freistellung, Mobbing, Outsourcing sowie Teilzeitregelung.
Im Rahmen der Interessenvertretung von Arbeitgebern ist Herr Rechtsanwalt Rosendahl bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche von Arbeitnehmern behilflich, ebenso bei der Vorbereitung im Ausspruch von Kündigungen. Dasselbe gilt für die Vertretung im Kündi-gungsschutzverfahren auf Arbeitgeberseite. Gerade in diesem Bereich ist die langjährige Erfahrung von Herrn Rechtsanwalt Rosendahl von Vorteil, um die teilweise hohen Prozessrisiken einschätzen und die damit verbundenen Kosten vermeiden zu können.