Herr Rechtsanwalt H. Rosendahl studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn Rechtswissenschaften und Germanistik. Nach dem Rechtsreferendariat, das er im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf sowie an der Verwaltungshochschule Speyer ableistete, wurde er 1989 als Rechtsanwalt zugelassen.
Herr RA Rosendahl bearbeitet überwiegend Fälle:
aus dem Zivilrecht:
sowie aus dem Strafrecht:
An seinem Beruf faszinieren Rechtsanwalt Rosendahl der Kontakt mit unterschiedlichen Menschen und die Unterstützung, die er seinen Mandanten bei rechtlichen Problemen und Fragestellungen bieten kann.
Die Stärke von Herrn Rechtsanwalt Rosendahl ist die langjährige Berufserfahrung, die es ihm ermöglicht, einerseits durch Sachlichkeit und Ruhe bei Streitigkeiten zu schlichten und zu moderieren, andererseits mit Sachverstand die Ansprüche der Mandanten konsequent durchzusetzen. Durch sein Engagement und sein Durchsetzungsvermögen vertritt Herr Rosendahl seine Mandanten außergerichtlich und auch vor Gericht sachgerecht und erfolgsorientiert. Erfolg bedeutet für Herrn Rechtsanwalt Rosendahl jedoch nicht nur den juristischen Erfolg einer Rechtssache, sondern auch Hilfestellung, die über den konkreten Fall hinausgeht und dem Mandanten dauerhaften Nutzen und Vorteil bringt.
Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Rosendahl ist das Arbeitsrecht in allen seinen Facetten. Herr Rechtsanwalt Rosendahl berät sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer sowie Betriebs- und Personalräte. In erster Linie hilft Herr Rechtsanwalt Rosendahl in dem weitaus am häufigsten auftretenden Problemfällen der betriebsbedingten oder auch der fristlosen Kündigung. Herr Rechtsanwalt Rosendahl berät Arbeitnehmer im Hinblick auf eine Kündigungsschutzklage nach dem Kündigungsschutzgesetz unter den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Abfindung sowie auf weitergehende Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Oftmals handelt es sich auch um Probleme mit Fällen wie Abmahnung, Abwicklungsvertrag (Verhinderung der Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit), Arbeitnehmerschutz, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Dienstvertrag, Freistellung, Mobbing, Outsourcing sowie Teilzeitregelung. Im Rahmen der Interessenvertretung von Arbeitgebern ist Herr Rechtsanwalt Rosendahl bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche von Arbeitnehmern behilflich, ebenso bei der Vorbereitung im Ausspruch von Kündigungen. Dasselbe gilt für die Vertretung im Kündigungsschutzverfahren auf Arbeitgeberseite. Gerade in diesem Bereich ist die langjährige Erfahrung von Herrn Rechtsanwalt Rosendahl von Vorteil, um die teilweise hohen Prozessrisiken einschätzen und die damit verbundenen Kosten vermeiden zu können.
Zu seinem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht gehören Unfälle und die damit verbundenen Folgesachen (Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren) sowie Unfallstreitigkeiten, die Herr Rechtsanwalt Rosendahl bearbeitet. Häufig kommen aber auch strafrechtsrelevante Sachverhalte vor, so dass Herr Rechtsanwalt Rosendahl auch die Tatbestände Trunkenheitsfahrt, Verkehrsgefährdung, Unfallflucht, Nötigung sowie Körperverletzung und auch Tötung im Straßenverkehr etc. im Zusammenhang mit Fahrerlaubnissperren und Entzug von Fahrerlaubnissen bearbeitet und den Mandanten/die Mandantin insbesondere auch in einer Hauptverhandlung vor Gericht vertritt. Da strafrechtlich relevante Sachverhalte im Straßenverkehr – abhängig von dem jeweiligen Einzelfall – auch zur Einstellung gebracht werden können, wofür sich Herr Rechtsanwalt Rosendahl auch im Falle von geringen Erfolgsaussichten bereits im Vorfeld einer mündlichen Hauptverhandlung einsetzt, gehört zu seiner Tätigkeit auch das gesamte Ordnungswidrigkeitenrecht. Dazu zählen beispielsweise Ordnungswidrigkeitenverfahren wie Einsprüche gegen Bußgeldbescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit, meist verbunden mit der Anordnung von Fahrverboten, Abstandsmessungen, Verstöße gegen die Ladeverordnung und Gefahrgutverordnung sowie wegen sämtlicher übrigen Verkehrsvergehen nach der Straßenverkehrsordnung beziehungsweise dem Straßenverkehrsgesetz.
Ebenso gehört zu seinem Aufgabengebiet die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (einschl. Verdienstausfall u. Haushaltsführungsschaden) und Schmerzensgeldansprüchen im Rahmen von Unfällen, insbesondere bei einem Verkehrsunfall. Nach einem Unfall ist es gerade im Hinblick auf die umfangreiche Rechtsprechung ratsam, frühzeitig seinen Rechtsanwalt zu konsultieren. Damit kann vermieden werden, dass dem Mandanten aus Unkenntnis Ansprüche verlorengehen und insbesondere auch, dass die Haftpflichtversicherer zu Unrecht Schadenersatzansprüche (fiktive Schadensberechnung, Nutzungsausfallschaden, Mietwagenkosten etc.) ungerechtfertigt kürzen oder auch gänzlich ablehnen.
Herr Rechtsanwalt Rosendahl vertritt seine Mandanten zudem im Allgemeinen Vertragsrecht. Sorgfältig ausgestaltete Verträge sind die wesentlichste Grundlage einer jeden Geschäftsbeziehung und darüber hinaus auch Grundvoraussetzung für ihren wirtschaftlichen Erfolg. Herr Rechtsanwalt Rosendahl entwirft und bearbeitet für Sie daher beispielsweise Formularverträge (Arbeitsverträge und Dienstverträge, Gesellschaftsverträge, Wohnraummietverträge und gewerbliche Mietverträge etc.) oder auch einen individuellen Kaufvertrag. Herr Rosendahl prüft für seine Mandantschaft auch bereits von Dritten ausgearbeitete Verträge vor deren Unterzeichnung, denn nur wer die Vertragsbedingungen im Einzelnen durchdringt und versteht, kann die Chancen und Risiken des Vertragsschlusses richtig bewerten und insbesondere durch Vertragsvereinbarungen für den Fall späterer Auseinandersetzungen rechtzeitig Vorkehrungen treffen. Die Mandantschaft der Kanzlei Spix & Rosendahl erhält somit bereits im Vorfeld einen strategischen Vorteil für den Fall, dass es später tatsächlich zu außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitigkeiten kommt.
Ein weiteres Schwerpunktgebiet von Herrn Rechtsanwalt Rosendahl liegt im Strafrecht. Dieses Rechtsgebiet berechtigt den Staat, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, wie zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Betrug, Hehlerei, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt und unerlaubten Entfernens vom Unfallort die mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind. Schwere Straftaten sind Verbrechen, die mit einem Jahr Freiheitsentzug oder darüber sanktioniert werden, wie Mord, Totschlag, Raub, räuberische Erpressung, Brandstiftung. Herr Rechtsanwalt Rosendahl übernimmt hier sowohl die Strafverteidigung für den Anklagevorwurf gegenüber dem Täter als auch die Nebenklagevertretung für das Opfer. Aufgrund zahlreicher Strafverteidigungen im Betäubungsmittelrecht hat Herr Rechtsanwalt Rosendahl auch auf diesem Gebiet zahlreiche Erfahrungen sammeln können.
Weiterhin gehört zum Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn RA. Rosendahl die Ausarbeitung von Eheverträgen oder im Falle des Scheiterns der Ehe eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit der Regelung der Unterhaltsansprüche, Vermögensauseinandersetzung und Regelung der elterlichen Sorge und der Umgangskontakte mit den gemeinsamen Kindern.
Auch Ihre anwaltliche Vertretung in Verfahren bei Familiengerichten (Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, Sorge- u. Umgangsrecht) gewährleistet Herr RA. Rosendahl. active="no"]